Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der DHBW Karlsruhe: https://www.karlsruhe.dhbw.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder und Bedienelemente sowie Beschreibungen für Tabellen.
- Bei dynamischen Elementen werden Bezeichnungen, Rollen und Zustände nicht vermittelt (z.B. Aufklapp-Menü, Slide-Show, Such-Button).
- Audiodateien und Videodateien verfügen über keine gleichwertigen Medienalternativen (z.B. Untertitelung, Audiodeskription, kurze Beschreibungstexte).
- Bewegte Inhalte auf der Startseite der Homepage (Slider) verfügen über keine Kontrollmöglichkeiten.
- Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dokumente) liegen in einer barrierefreien Form vor.
- Nicht alle Formulare verfügen über eine Bestätigungsseite zur Fehlervermeidung.
- Für bildbasierte CAPTCHA fehlt eine nicht bildbasierte Alternative.
- An manchen Stellen reicht der Kontrast von Texten, Grafiken und Bedienelementen nicht aus.
- Hyperlinks und aktive Menüpunkte lassen sich teilweise nur mittels Farbinformationen wahrnehmen.
- Links können unverständlich sein.
- Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
Es können teilweise Fehler in der Seitenstruktur vorkommen. - Bei einigen Komponenten wie der Navigation und weiterführenden Links (z.B. News, Termine) fehlen semantische Informationen bzw. entsprechen diese nicht den sichtbaren Bezeichnungen.
- Einzelne anderssprachige Texte sind nicht ausgezeichnet.
- Die Position des Tastaturfokus ist nicht bei allen Bedienelementen sichtbar (auch abhängig vom verwendeten Browser).
- Die Reihenfolge der Tastaturbedienung ist nicht an allen Stellen logisch.
- Der verwendete HTML-Code ist nach W3C-Empfehlungen nicht valide.
- Zitate sind nicht als solche gekennzeichnet.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.05.2021 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung nach BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung). Der BITV/WCAG-Selbstbewertungstest beinhaltet 92 Prüfschritte für eine umfassende und selbst durchführbare Prüfung und Bewertung der Barrierefreiheit des eigenen Webangebots.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.05.2021 überprüft. Im Rahmen der Prüfung sind die oben aufgeführten Lücken im Webangebot zusammengestellt worden.
4. Feedback und Kontaktangaben
Die DHBW Karlsruhe arbeitet langfristig daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Sollten Sie bei der Verwendung unserer Website auf Barrieren stoßen, Inhalte unklar sein oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit aufkommen, können Sie sich gerne per E-Mail an die Hochschulkommunikation wenden: hochschulkommunikation. Wir bemühen uns anschließend, die von Ihnen gewünschten Informationen für Sie bereitzustellen. @dhbw-karlsruhe.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 4 dieser Erklärung.
Falls die Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte oder den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279 - 3360
E-Mail: Poststelle @bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben: Beauftragte der Stadt- und Landkreise.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.